
Die Rechnungstellung für die Behandlung privat krankenversicherter Patienten erfolgt nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung. Somit ist die Erstattung durch Private Krankenversicherung und Beihilfe möglich.
Als Gesetzlich Versicherte können Sie sich für Heilpraktikerleistungen privat zusatzversichern.
Als Selbstzahler ohne Erstattungsmöglichkeit zahlen Sie bei mir einen ermäßigten Satz von € 90,- pro Behandlungsstunde, € 45,- für die Repertorisation von chinesischen Heilkräutern.
Heilpraktikerbehandlungen sind steuerlich absetzbar.
Mein Behandlungs- und Kursangebot richtet sich an Erwachsene.
Interessant für Arbeitgeber: Massagen und Taiji-Kurse zur Gesundheitsvorsorge können durch den Arbeitgeber als BETRIEBLICHE GESUNDHEITSVORSORGE steuerbegünstigt gefördert werden. Sparen Sie Steuern und erfreuen Sie sich an gesunden, zufriedenen und somit leistungsfähigeren Mitarbeitern!